Intentionen im Gottesdienst
In der Sitzung vom 22. Februar 2022 hat der Pfarrverbandsrat beraten, wie künftig mit den Intentionen im Gottesdienst umgegangen werden soll.Grundsätzlich ist dem Recht genüge getan, wenn die Messstiftung auch Intention genannt im Gottesdienstanzeiger veröffentlicht wird. Denn in der Tat ist die Nennung der Intentionen im Gottesdienst nirgendwo eigens vorgesehen, auch nicht im eucharistischen Hochgebet. Eine Ausnahme stellt das1. Hochgebet dar, wo Lebende und Verstorbene entsprechend der jeweiligen Intention eingefügt werden können. Man müsste dann aber korrekterweise darauf achten, hier wirklich nur denjenigen, für den die Messe gefeiert wird, zu erwähnen. Die weiteren Intentionen, bei uns Gebetsanliegen genannt, würden dann ebenso aus dem Raster fallen, da diese abgegeben werden müssen, um von anderen Priestern meist im Ausland appliziert zu werden.
Sollen alle im Gottesdienstanzeiger aufgeführten Intentionen in der Kirche genannt werden, was dann nur ehrlich wäre, sind auch die Fürbitten nicht der korrekte Ort da, wenn es um Anliegen geht wie: „nach Meinung“ oder „zur Ehre der Gottesmutter“; diese können nicht in den Fürbitten zusammen mit den Verstorbenen genannt werden.Der Pfarrverbandsrat hat daher einstimmig beschlossen, dass alle Intentionen bevor der Gottesdienst durch den ankündigenden Glockenschlag beginnt, durch den Lektor vorgetragen werden. Dazu wird ein begleitender Text in den Sakristeien aufgelegt, der den Lektoren zur Verfügung steht.