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Auswahl und Schulung von Ehrenamtlichen

In folgenden Bereichen kommen Ehrenamtliche in regelmäßigen Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen, so dass ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden kann:

  • bei der Mitarbeit in der Kinderpastoral
  • bei der Leitung von Kindergruppen im Rahmen der Erstkommunion-Vorbereitung
  • bei der Leitung von Jugendgruppen im Rahmen der Firm-Vorbereitung
  • beim Proben in diversen Musikgruppen
  • bei der An- und Begleitung der Ministranten

Alle Ehrenamtlichen, die in den genannten Bereichen dauerhaft oder auch nur temporär eingebunden oder bei anderen Veranstaltungen tätig sind, welche die Zeitspanne eines Tages deutlich überschreiten und/oder eine Übernachtung mit einschließen, und das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Koordinationsstelle zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Erzbischöflichen Ordinariat München ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
Die diözesane Bescheinigung über die Einsichtnahme in dieses Führungszeugnis, eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung sowie die Einverständniserklärung zur Datenspeicherung bezüglich des erweiterten Führungszeugnisses sind dem Kirchenverwaltungsvorstand vorzulegen. Das erweiterte Führungszeugnis beziehungsweise die diözesane Bescheinigung über die Einsichtnahme in das Führungszeugnis ist im Abstand von fünf Jahren zu erneuern.
Ehrenamtliche, die in den genannten Bereichen dauerhaft oder auch nur temporär tätig sind und das 16. Lebensjahr nicht vollendet haben, müssen dem Kirchenverwaltungsvorstand eine unterschriebene Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung vorlegen.
Bei Erstvorlage des Führungszeugnisses beziehungsweise der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung wird den Ehrenamtlichen die diözesane
Handreichung „Miteinander achtsam leben“ ausgehändigt, die alle wichtigen Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen enthält.
Außerdem finden in regelmäßigen Abständen Schulungen statt, an denen Ehrenamtliche, die in ihrem Tätigkeitsbereich Kinder beaufsichtigen, betreuen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben, in einem Zeitraum von fünf Jahren wenigstens einmal teilgenommen haben sollten.
Der jeweils zuständige pastorale Mitarbeiter verantwortet die Unterrichtung der betroffenen Ehrenamtlichen und die Einholung sowie die Aktualisierung der erforderlichen Unterlagen in Zusammenarbeit mit der Pfarrbüro-Verwaltung.
Für eine ehrenamtliche Tätigkeit in den oben genannten Bereichen kann nur eingesetzt werden, wer neben der formalen auch über eine entsprechende persönliche Eignung verfügt.

NÄCHSTE TERMINE

Di 23.04.2024  um 19:00 Uhr : Heilige Messe Ort: Unterschwillach
Mi 24.04.2024  um 19:00 Uhr : Heilige Messe Ort: Eicherloh
Do 25.04.2024  um 17:00 Uhr : Probe zur Erstkommunion Oberneuching (Kinder von Neuching) Ort: Oberneuching
Do 25.04.2024  um 19:00 Uhr : Heilige Messe Ort: Niederneuching
Sa 27.04.2024  um 10:00 Uhr : Probe zur Erstkommunion Oberneuching (Kinder von Neuching) Ort: Oberneuching

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