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Begriffsbestimmungen

  • Kinder und Jugendliche
    Neben den Minderjährigen schließt die Formulierung Kinder und Jugendliche immer auch erwachsene Schutzbefohlene mit ein.
  • Sexualisierte Gewalt
    Der Begriff sexualisierte Gewalt umfasst neben strafbaren sexual-bezogenen Handlungen auch sonstige sexuelle Übergriffe unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen, erzieherischen so-wie betreuenden Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine Grenzverletzung darstellen.
  • Prävention
    Maßnahmen zur Prävention von sexualisierter Gewalt verfolgen das Ziel, strukturelle Schutzmaßnahmen zu schaffen und alle Beteiligten für die Thematik zu sensibilisieren, um ihnen Handlungssicherheit zur Aufdeckung von und Intervention bei sexualisierter Gewalt zu geben.
  • Personal
    Mit Personal sind alle gemeint, die mit der Träger-Kirchenstiftung des Pfarrverbandes St Anna im Moosrain in einem Anstellungsverhältnis stehen, das in einem Arbeitsvertrag geregelt ist, oder die in einem Anstellungsverhältnis mit der Erzdiözese München und Freising stehen und für eine Tätigkeit im Pfarrverband St. Anna im Moosrain dienstlich angewiesen sind.
  • Ehrenamtliche
    Ehrenamtliche, auf die sich die Regelungen dieses Konzeptes be-ziehen, sind alle, die bei Veranstaltungen und in Gruppen des Pfarr-verbandes St. Anna im Moosrain ehrenamtlich tätig sind und dabei Kinder und Jugendliche beaufsichtigen, betreuen oder vergleichbaren Kontakt zu ihnen haben.
  • Erweitertes Führungszeugnis
    Das erweiterte Führungszeugnis nach § 30a Abs. 1 Bundeszentral-registergesetze gibt Auskunft darüber, ob eine Person wegen §§ 171, 174 – 174c, 176-180a, 181a, 182-184g, 225, 232-233a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches rechtskräftig verurteilt ist und folglich im Rahmen einer haupt- oder ehrenamtlichen Tätigkeit in der Kirche keinen Kontakt zu Minderjährigen haben darf. Das erweiterte Führungszeugnis ist bei der Kommunalverwaltung zu beantragen. Es darf bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
  • Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung
    In der Selbstauskunft und Verpflichtungserklärung versichern haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter, dass sie in der Vergangenheit nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt verurteilt worden sind, und dass auch gegenwärtig kein solches Ermittlungsverfahren gegen sie eingeleitet ist. Außerdem bestätigen sie, dass sie bereit sind, grundsätzliche Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen einzuhalten.
  • Veranstaltungen und Gruppen des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain
    In Verantwortung des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain finden gottesdienstliche und auch nicht-liturgische Veranstaltungen statt, an denen Kinder und Jugendliche teilnehmen. In verschiedenen Gruppen treffen sich Kinder und Jugendliche punktuell oder mehrfach, über kürzere oder auch längere Zeiträume hinweg.

Verbandlich organisierte oder in anderer Trägerschaft befindliche Gruppen unterstehen nicht der Verantwortung des Pfarrverbandes St. Anna im Moosrain, auch wenn sie sich als kirchlich bezeichnen und/ oder sich in kirchlichen Räumen treffen.

NÄCHSTE TERMINE

Do 28.03.2024  um 15:00 Uhr : Familiengottesdienst - Wortgottesfeier Ort: Niederneuching
Do 28.03.2024  um 19:00 Uhr : Heilige Messe zum letzten Abendmahl Ort: Oberneuching
Do 28.03.2024  um 20:00 Uhr : Agapefeier der Jugend im Pfarrheim Ort: Oberneuching
Do 28.03.2024  um 22:00 Uhr : Ölbergandacht Ort: Oberneuching
Sa 30.03.2024  um 09:30 Uhr : Beichtgelegenheit für den Pfarrverband Ort: Niederneuching

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